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Privathaftpflicht

advertum Produkt Versicherung Privathaftpflicht

Ein Missgeschick ist schnell passiert

§ 823 BGB (Schadensersatzpflicht)
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet… und das mit dem gesamten persönlichen Vermögen! Dies auch als Halter eine Hundes oder eines Pferdes.


Unsere Erfahrung zeigt: Ein Missgeschick ist schnell passiert:

  • Die wertvolle Vase beim Nachbarn umgeschmissen.
  • Als Fahrradfahrer einen Augenblick unachtsam und den Lack des am Straßenrand parkenden Autos gestreift.
  • Beim Skifahren den kreuzenden Skifahrer übersehen.
Die finanziellen Folgen hieraus können Sie ein Leben lang begleiten!



Was bietet Ihnen die Privathaftpflichtversicherung?


Ihre Privathaftpflicht deckt die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens ab und ist somit eine unverzichtbare Grundvorsorge für jeden.

Im Rahmen einer Privathaftpflicht für Familien sind auch Ihr Partner und Ihre unverheirateten Kinder, solange diese sich in der schulischen Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) befinden, mitversichert.